
Gleitzeit
Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten individuell definieren und den täglichen Start- und Endzeitpunkt innerhalb eines gegebenen Rahmens selbst festlegen können. Ziel ist es, Arbeitnehmern so mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Gleitzeitmodelle, die sich in ihrem Umfang hinsichtlich der Gestaltung individueller Arbeitszeiten unterscheiden.

Gleitzeitmodelle
Einfache Gleitzeit
Bei diesem Gleitzeitmodell steht die tägliche Arbeitszeit, die im Rahmen des Arbeitsvertrags vereinbart wurde, fest. Bei einem 40-Stunden-Vertrag ist der Arbeitnehmer beispielsweise verpflichtet, täglich acht Stunden zu arbeiten. Arbeitnehmer können bei diesem Arbeitszeitmodell aber individuell entscheiden, wann sie ihren Arbeitstag beginnen und entsprechend beenden können.
Gleitzeit mit Kernarbeitszeit
Viele Unternehmen greifen auf das Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit zurück. Bei diesem Arbeitszeitmodell gibt es einen vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmen innerhalb dessen Arbeitnehmer anwesend sein müssen. Die Kernarbeitszeiten können sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterscheiden. Unternehmen versuchen ihren Mitarbeitern so mehr Flexibilität zu ermöglichen und stellen durch die Kernarbeitszeit gleichzeitig sicher, dass Projekte gemeinsam vorangebracht werden können.
Qualifizierte Gleitzeit
Die qualifizierte Gleitzeit ermöglicht Arbeitnehmern maximale Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung. Sie können selbst über Arbeitszeitbeginn und –ende sowie über die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden entscheiden, sind aber an die vom Arbeitgeber vertraglich vereinbarte wöchentliche, monatliche oder jährliche Gesamtarbeitszeit gebunden. Die qualifizierte Gleitzeit unterscheidet wiederum verschiedene Arbeitszeitmodelle. Dazu zählt die Gleitzeit mit Funktionszeit, das Jahresarbeitszeitkonto, das Lebensarbeitszeitkonto sowie das Ampelkonto.
Die flexiblen Arbeitszeitmodelle der qualifizierten Gleitzeit
Gleitzeit mit Funktionszeit
Die Gleitzeit mit Funktionszeit greift die Idee der Gleitzeit mit Kernarbeitszeit auf. Der Fokus bei diesem Arbeitszeitmodell liegt aber nicht auf dem einzelnen Arbeitnehmer, sondern vielmehr auf der einzelnen Fachabteilung. Bei der Gleitzeit mit Funktionszeit entscheidet demnach das Team gemeinsam, welches Mitglied oder welche Mitglieder der Abteilung die Kollegen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vertritt bzw. vertreten. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Abteilung in dieser Zeit funktionsfähig bleibt. Die Gleitzeit mit Funktionszeit findet vor allem in Unternehmen und Abteilungen Anwendung, in denen einzelne Arbeitnehmer mit ihren Aufgaben durch Kollegen vertreten werden können, wie z.B. im Dienstleistungssektor.
Jahresarbeitszeitkonto
Ein weiteres Gleitzeitarbeitsmodell ist die Gleitzeit mit Jahresarbeitszeit. Bei diesem Modell wird eine individuelle jährliche Sollarbeitszeit vereinbart. Der Arbeitnehmer kann also individuell entscheiden, wieviel Arbeitsstunden er wöchentlich bzw. monatlich absolviert. Zum Ende des Jahres muss er aber auch die vertraglich geregelte Sollarbeitszeit kommen. Der Monatslohn bleibt bei diesem Arbeitszeitmodell immer gleich auch wenn sich die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat unterscheiden. Dieses Modell ist sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitende anwendbar. Bei Teilzeitarbeitnehmern wird die jährliche Arbeitszeit auf das reduzierte Arbeitspensum runtergebrochen.
Lebensarbeitszeitkonto
Eine erweiterte Form der Jahresarbeitszeit ist die Lebensarbeitszeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell wird Arbeitszeit oder Arbeitsgeld über einen längeren Zeitraum angespart, um davon später zu profitieren. Überstunden, nicht wahrgenommene Urlaubstage oder z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können über einen längeren Zeitraum zurückgelegt werden und zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines Sabbaticals, einer verlängerten Elternzeit oder einer früheren Rente ausgezahlt werden. Diese Form des Arbeitszeitkontos muss individuell mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Ampelkonto
Auch bei einem
Ampelkonto genießt der Arbeitnehmer zeitliche Flexibilität. Allerdings setzt
der Arbeitgeber in diesem Fall einen Rahmen fest innerhalb dessen der Arbeitnehmer
eine festgelegte Anzahl an Überstunden anbauen bzw. Minusstunden machen
kann. Die verschiedenen Phasen drückt der Arbeitgeber ähnlich der Logik von
Verkehrsampeln aus.
Grüne Phase:
Innerhalb der grünen Phase hat der Arbeitnehmer einen Spielraum von + 20 bis
- 20 Stunden im Monat. Der Arbeitnehmer kann in Absprache mit dem Team frei
entscheiden, wann er die Minus- bzw. Überstunden aufwendet und muss nur freie
Tage mit dem Vorgesetzten abstimmen.
Gelbe Phase: Liegt
der Arbeitnehmer zwischen 20 und 30 Plus- bzw. Minusstunden, darf er nur nach
Rücksprache mit dem Vorgesetzten weitere Fehlzeiten bzw. Überstunden leisten.
Rote Phase:
Befindet sich der Arbeitnehmer in der roten Phase, liegt er mit seinem Arbeitszeitkonto bei mehr als 30 Überstunden bzw. 30 Minusstunden pro Monat. In diesem
Falle muss der Ausgleich des Arbeitszeitkontos mit dem Vorgesetzten abgestimmt
werden.
Was sind die Vorteile der Gleitzeit?
Was sind die Nachteile der Gleitzeit?
Was sind Gleittage?
Alternativ zur Gleitzeit, bei der Arbeitnehmer an bestimmten Tagen freiwillig zusätzliche Arbeitsstunden leisten, um diese an einem anderen Tag „abzufeiern“, können Arbeitnehmer auch nach Absprache mit dem Arbeitgeber Gleittage nehmen. D.h. der Arbeitnehmer nimmt sich den ganzen Tag als Ausgleich frei. Die Anzahl der Gleittage, die ein Arbeitnehmer nehmen darf ist abhängig von der Gleitzeitperiode, dem Zeitraum, in dem Zeitguthaben auf- und abgebaut werden kann. Je länger die Gleitzeitperiode ist, desto mehr Gleittage sind möglich. Die Gleitzeitregelung kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich aussehen und ist in der Regel in der Betriebsvereinbarung festgelegt.Was steckt hinter der Gleitzeitvereinbarung?
Die Gleitzeitvereinbarung ist eine schriftlich festgelegte und betrieblich individuelle Regelung der Gleitzeit und muss, damit sie rechtens ist, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Sie enthält u.a. Regelungen zur Dauer der Gleitzeitperiode, der Kernarbeitszeit, den täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und bestimmt wie Überstunden und Gleitzeit zu handhaben sind. Gleitzeitvereinbarungen werden in der Regel in Unternehmen eingesetzt, die einen Betriebsrat haben. Dieser hat laut Paragraf 87 Absatz 1, Nummer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Gleitzeit im Unternehmen.Firmen, die über keinen Betriebsrat verfügen, können die Gleitzeit gemäß des Direktionsrechts (§ 106 Gewerbeordnung in Verbindung mit 3 315 BGB) z.B. über schwarze Bretter verkünden. In diesem Fall wird die Gleitzeit nicht vertraglich geregelt und kann zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder abgeschafft werden.